Technische Nachweise

Technischer Nachweis

für den Vorbeugenden Brandschutz

Dieser Nachweis muss im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens bzw. im Vereinfachten Genehmigungsverfahren nach Art. 73 BayBO vom Bauherrn eigenverantwortlich erbracht werden.
Wir erstellen Ihnen den Nachweis auch unabhängig vom sonstigen Planungsauftrag.

Für die ebenso notwendigen Nachweise des Wärme- und Schallschutzes und der Standsicherheit können wir Ihnen gerne Kontakte zu verlässlichen Fachplanern herstellen.